Gestern ist die Vernehmlassung zum geplanten, absurden Zollregime für den Weinimport abgelaufen. Und gestern konnte ich persönlich beim zuständigen Bundesamt eine tolle Zahl von 7348 Unterschriften gegen diese unsägliche Idee übergeben. Danke an alle, welche die Petition unterstützt haben.
Zur Ausgangslage nur ganz kurz, Details können meinen früheren Beiträgen entnommen werden (Links siehe unten): Das Wirtschaftsdepartement von Bundesrat Guy Parmelin (WBF) plant, dass künftig nur noch Weinhändler ein Importkontingent für Wein im Rahmen der WTO-Vereinbarung erhalten, welche auch selbst Schweizer Trauben kaufen und keltern (kumulativ!). Weil ich diese – wie die NZZ schrieb – Schnapsidee zum Weinen für absurd halte, habe ich eine entsprechende Petition lanciert, welche im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens nun eingereicht wurde.

Es ist übrigens sicher nur Zufall, dass Herr Schauenberg das Wort „absurden“ mit seinem Daumen abdeckt 🙂
Sammelziel fast 15-fach übertroffen!
Ich hatte mir zum Ziel gesetzt, 500 Unterschriften gegen die Absichten des WBF zu sammeln. Erfreulicherweise konnte ich schliesslich die stolze Zahl von 7248 Unterzeichenden dem Bundesamt übergeben.

Vernehnmlassung warf hohe Wellen!
Dass das Thema polarisiert, war schnell ersichtlich. Sowohl in der Tagespresse als auch in Special Interest-Magazinen und in den Sozialen Medien wurde darüber berichtet – nach meinem Gefühl zumeist sehr ablehnend. Auch viele Verbände, von Economiesuisse bis zu GastroSuisse, verfassten ablehnende Stellungnahmen. Allerdings wurden auch Aktionen für die geplante Neuregelung durchgeführt. Die Westschweizer Winzervereinigung „Les raisins de la colère“ etwa sammelte Unterschriften dafür, und Organisationen wie der Bauernverband befürworten die Änderungen ausdrücklich.
Und jetzt?
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist liegt der Ball nun wieder beim WBF. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und es wird ein Bericht dazu verfasst. Danach muss das Departement, sofern es an dieser „Schnapsidee“ festhält, dem Bundesrat Antrag für eine Verordnungsänderung stellen. Der Entscheid liegt also irgendwann beim Gesamtbundesrat.
Rechtlich unhaltbar!
Beim Gesamtbundesrat? Genau diese Frage ist sehr umstritten. Es liegt inzwischen ein Rechtsgutachen von Prof. Dr. Peter Nobel vor, welches die Absichten des WBF schon ganz grundsätzlich als verfassungswidig bezeichnet. Zudem weist Prof. Nobel darauf hin, dass ein so massiver Einschnitt in die Gewerbefreiheit schon gar nicht auf dem Verordnungsweg (also durch den Bundesrat) beschlossen werden darf, sondern, wenn überhaupt, vom Parlament zu beschliessen wäre. Man kann es deshalb als sicher ansehen, dass juristische Schritte unternommen würden, sollte das WBF an seinen Vorstellungen festhalten.
Hoffen wir doch auch deshalb, dass Bundesrat Parmelin und seine Chefbeamten von selbst darauf verzichten!

Neuigkeiten immer in meinem Blog.
Ich werde die Entwicklung in dieser Frage natürlich intensiv beobachten und weiter darüber berichten. Als Abonnent meines Blogs bleiben Sie somit auf dem Laufenden. Aber natürlich hoffe ich darauf, dass das WBF auf die Änderung verzichtet und sich das Ganze schnell auflöst, wobei ich mir bewusst bin, dass das strukturelle Problem des Weinsektors bestehen bleibt. Dieses kann aber nun mal nicht mit Schnapsideen gelöst werden. Ich bleibe aber auch da dran und werde berichten.
Links auf frühere Beiträge:
Par malheur: Bundesrats-Winzer Parmelin bereitet den Weinskandal der anderen Art vor! – Victor’s Weinblog
Berichte über neu geplantes Importregime für Wein: Sturm über dem Genfersee. – Victor’s Weinblog
Unterschreiben auch Sie die Petition! Nein zu den geplanten, weltfremden Importregeln für Wein. – Victor’s Weinblo
Interessennachweis:
Weil mir die welsche Winzervereinigung „Les raisins de la colère“ vorwarf, bloss eine Petition der Vereinigung Schweizer Weinhandel (VSW) lanciert zu haben, lege ich hier Wert darauf, dass dies – Entschuldigung – völliger Quatsch und eine nicht verifizierte Behauptung ist!
Vielmehr wurde die Petition – mit sanfter Nachhilfe durch Markus Feer (siehe Bildlegende) – allein von mir lanciert, aufgesetzt, verwaltet, und auch die bescheidenen angefallenen Kosten werden von mir getragen. Korrekt ist lediglich, dass ich – ebenfalls aus eigenem Antrieb – die Vereinigung Schweizer Weinhandel darum gebeten habe, meine Petition unter seinen Mitgliedern bekannt zu machen, damit möglichst viele Weinfreunde von der Situation erfahren.