Jahr des Winzers (14): Der Vogelschutz

Für den grösseren Teil der Reben in der Schweiz wird zwar kein Schutz vor Vogelfrass angebracht, und die paar hungrigen Kleinvögel, welche ein paar Trauben „stibiezen“, sind auch nicht das Problem. Aber ein Schwarm von Staren kann eine gewisse Fläche innert Minuten kahlfressen. Ich selbst hatte vor einigen Jahren bei der Ernte die Trauben an mehreren Stöcken hängen gelassen, um daraus Traubensaft herzustellen, den Vogelschutz aber schon abgestellt. Zwei Tage später war keine einzige Beere mehr am Stock!

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Ein solcher Vogelschwarm (es sind Staren) genügt, um erheblichen Schaden anzurichten.

Viele Winzer schützen ihre Reben deshalb auf veschiedenste Weise. Die gute alte Vogelscheuche hilft wenig, aber Netze und lärmende (oft Vogelstimmen imitierende oder „schiessende“) Maschinen halten gefrässige Vögel ab.

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Verschiedene Arten von Vogelschutz: Netze (oben links gleichzeitig als Hagelschutz dienend) und lärmende Anlagen (unten links)

Wir haben mit unserem kleinen Rebberg das Glück, uns an dem aus meiner Sicht effizientesten Vogelschutz anhängen zu können: einer „Bächli-Anlage“ unseres Rebnachbars. Benannt nach dem Hersteller, handelt es sich um einen Apparat, der, mit einem Elektromotor betrieben, eine Stange in einstellbaren Intervallen um ca. 50 cm von links nach rechts bewegt. Daran befestigte Schnüre bewegen sich mit, und wiederum daran befestigte Bändel schwenken hin und her und vertreiben jeden gefrässigen Vogel.

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„Tanzende“ Bändel dank der Rotation der „Bächli-Anlage“. Da bleibt kein Vogel ruhig am Fressen.
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Ein Detail der Anlage: Umlenkrolle für die an der Bächli-Anlage befestigte Schnur.

Wir haben dank dieser Vogelschutzanlage innert 30 Jahren bei laufender Anlage nie einen nennenswerten Ernteausfall aufgrund von Vogelfrass gehabt. Was der Weinfreund aber bedenken sollte: Egal wie Vogelschutz betrieben wird – er kostet Zeit und Geld, und das wirkt sich auf den Weinpreis aus! Ich brauche beispielsweise jährlich rund 3 Stunden (und viel Kraft beim Einschlagen der Pfähle), um die Anlage für unsere kleinen 4 Aaren Reben einzurichten.

http://www.baechli-endingen.ch/

 

 

Jahr des Winzers (13): Die Ertragsregulierung

Eigentlich verhält sich die Rebe wie ein „Unkraut“, sie wächst und wächst, und sie produziert Trauben in grossen Mengen. Ein Freund von mir erntete kürzlich von einem einzigen Rebstock 40 Kg Trauben! Diese Menge lässt zwar das Herz jedes „Mengenproduzenten“ steigen, nicht aber das eines qualitätsbewussten Winzers. Es ist eine Binsenwahrheit, dass gute Weinqualität nur durch eine rigorose Mengenbeschränkung möglich wird.

Diese Mengenbeschränkung beginnt schon beim Schnitt der Reben
https://victorswein.blog/2018/02/11/virtuelles-weinjahr-folge-1-der-schnitt/

Aber auch ein kurzer Schnitt bringt noch nicht immer die gewünschte geringe Ertragsmenge. In vielen Weinregionen gibt es dazu sogar gesetzliche Vorschriften. So darf etwa für einen Chambertin nur 35 hl/ha geerntet werden, für einen Pomerol 40 und für einen Barolo 55. In der Schweiz, Deutschland und Oesterreich, aber auch im Elsass, liegen die entsprechenden Zahlen eher bei 70 oder 80, aber auch hier ist unbestritten, dass Qualität nur über eine Beschränkung der Quantität gesteigert werden kann.

Grundsätzlich ist das angewandte Mass (Menge pro Fläche) sicher nicht das bestmögliche, aber es ist eines, das mit vernünftigem Aufwand messbar ist. Wer wirklich guten Wein produzieren will, wird vor allem auf den Ertrag pro Stock achten. Die Formel ist klar: je weniger Trauben an einem Stock, desto konzentrierter wird der Wein. Deshalb gibt es ja auch „verrückte“ Winzer, die 33’333 Stöcke pro Hektar pflanzen!
https://victorswein.blog/2018/01/06/je-savais-que-cetait-impossible-alors-je-lai-fait/

Wir lassen beim Schnitt der Reben (siehe oben), 5-6 „Augen“ stehen, dazu eine Reserve. Das bedeutet also, dass zwischen 11 und 13 Rebtriebe entstehen. An vielen davon wachsen aber von Natur aus 2 bis gar 3 Trauben. Würden wir alle wachsen lassen, ergäben sich also bis zu 39 Trauben pro Stock, was beim Pinot noir einen Ertrag von 2,5 bis 3 Kg pro Stock ergeben würde. Das ist für einen qualitativ guten Wein viel zu viel.

Wir müssen also die überzähligen Trauben rigoros herausschneiden. Grundsätzlich gilt die Regel, dass pro Trieb nur eine Traube stehen sollte.

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Diese Bild zeigt einen typischen „Trieb“, an dem gleich drei Trauben wachsen. Vegetationsedingt ist die dritte – oberste – auch rund eine Woche später in der Entwicklung. Es bleibt nur eine Traube am Stock – die beiden rot bezeichneten werden herausgeschnitten.
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Hier der gleiche Trieb, nachdem zwei Trauben weggeschnitten wurden.

So ganz am Rand: Auch dieser Arbeitsgang ist reine Handarbeit und bedingt zudem viel Erfahrung, denn nicht jeder Stock ist gleich, und manchmal lohnt es sich, an einem starken Trieb zwei Trauben stehen zu lassen und dafür an einem schwachen gar keine.

Es würde – ich schildere ja hier nur die Arbeitsgänge im Rebberg – zu weit führen, um auch noch fundiert über den richtigen Zeitpunkt für diese Arbeit zu berichten. Das ist eine Wissenschaft für sich. Während die einen möglichst früh, also kurz nach der Blüte, diese Arbeit ausführen, schwören die anderen darauf, den Hauptteil erst nach dem Farbumschlag zu bearbeiten. Der Vorteil der ersten Variante ist, dass sich die Rebe von Anfang an auf einen geringen Ertrag „einstellen“ kann, also die wenigen Trauben von Beginn weg gut „versorgt“, jener der letzteren, dass man die zeitlich zurückgebliebenen Trauben wegschneiden kann, also jene, die noch grün sind, während andere in der Reife schon viel weiter gediehen sind. Meine ganz persönliche Erfahrung ist, dass eine Kombination der beiden Theorien die beste Lösung ist: im Juni schon viele Trauben (in jenem  Blütenstadium „Gescheine“ genannt) wegschneiden, und im Herbst noch nachbessern, indem die zurückkgebliebenen, grünen Trauben entfernt werden.

Ein arbeitsintensives Detail sei noch erwähnt: Viele Trauben bilden auch sogenannte „Schultern“, d.h. Nebentriebe. In den meisten Fällen entwickeln sich diese langsamer als die Haupttraube und sind qualitativ damit minderwertig – sie werden deshalb auch weggeschnitten.

 

 

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Eine Traube (die gleiche wie auf den Bildern oben) mit einer „Schulter“ (links) Achten Sie auf die Grösse der Beeren, sie sind in der Entwicklung eindeutig zurückgeblieben.

 

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… und hier nach dem Wegschneiden dieses Teils der Traube. Handarbeit pur!

Jahr des Winzers (12): Das Auslauben

Oder, für Nicht-Schweizer besser verständlich: Das Entblättern

Mit der Sprache ist das ja so eine Sache: Ich wurde kürzlich in einem anderen Medium für einen falschen Sprachgebrauch ausgelacht, dabei hatte ich nur das schweizerische „Auslauben“ statt dem hochdeutschen „Entblättern“ für den nachfolgend beschriebenen Arbeitsgang verwendet. Meine Antwort, wir Schweizer würden uns eben nicht in den Reben entblättern, sorgte dann immerhin für Heiterkeit.

Auslauben (= Entfernen des Reb-Laubes) oder Entblättern (= Entfernen der Reb-Blätter), die Arbeit ist – meistens – zu tun. Weil die Blätter für die Assimilation wichtig sind, beschränkt sich der Winzer dabei freilich auf die „Traubenzone“, also auf jenen Bereich der Pflanze, in dem die Trauben hängen. Der Arbeitsvorgang lässt sich gut anhand der nachfolgenden Bilder aufzeigen:

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Die „Traubenzone“ der Rebe vor dem Auslauben
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Und die gleichen zwei Rebstöcke, nun entblättert.

Auch bei diesem Arbeitsschritt handelt es sich um reine Handarbeit, jedes einzelne Blatt wird manuell entfernt. Immerhin geht das einfach, das Blatt kann einfach „abgezupft“ werden.

Warum aber führt man diese Arbeit überhaupt aus?
Einer der Vorteile liegt auf der Hand: Die Trauben hängen danach frei, was die Durchlüftung fördert und damit zu weniger Feuchtigkeit in der Traubenzone führt. Damit wird das Risiko eines Pilzbefalls deutlich verringert. Ganz abgesehen davon wird die weitere Pflege der Trauben bis zur  Ernte im Herbst auf diese Weise auch einfacher. Seit einigen Jahren gibt es aber noch ein weiteres Argument für diesen Arbeitsgang: Nach dem Auftauchen der Kirschessigfliege, einem eingeschleppten Schädling, der die ganze Ernte zerstören kann, werden die Trauben im Herbst wenn nötig zusätzlich gespritzt. Und gerade das harmloseste Mittel – Kalk – muss gut auf die Trauben verteilt werden können, was nur ohne Blätter möglich ist.

Das Auslauben hat aber auch Nachteile. Zuerst einmal muss man aufpassen, wann man die Blätter entfernt. Starke Sonneneinstrahlung kann nämlich zu Verbrennungen an den Trauben führen. Die direkte Besonnung hat ohnehin einen Einfluss auf die Qualität und die Beschaffenheit der Trauben.
Es gibt deshalb Winzer, die bewusst auf ein Auslauben verzichten. Vor allem bei Rebsorten, deren Wein von der Frische lebt (etwa Sauvignon blanc), werden die Blätter von einigen Winzern als natürliche Beschattung ganz bewusst nicht entfernt.

Letztlich ist es somit eine Frage der Winzer-Philosophie, ob entlaubt wird oder nicht. Abgesehen davon befassen sich aber auch Naturwissenschaftler mit der Frage, welche Auswirkungen diese Arbeit hat.
Hier stellvertretend eine entsprechende Schrift, die sich vor allem auch mit dem richtigen Zeitpunkt für das Auslauben befasst, „leider“ in französischer Sprache:

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